AGB
der dicall – Weiss Logistik Systeme GmbH, FN 47158a, Feldkirchenstraße 14–16, 8401 Kalsdorf bei Graz, Telefon: +43 (0) 5 78 77 300, Fax: 03135 2002 529, Mail: office@dicall.com, Website: http://www.dicall.com/ in der Fassung vom 01.07.2019.
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jederlei Geschlecht.
1.2. Definitionen der nachfolgend verwendeten Begriffe:
AGB Allgemeine(n) Geschäftsbedingungen
DICALL DICALL – Weiss Logistik Systeme GmbH, FN 47158 a, Feldkirchenstraße 14 – 16, 8401 Kalsdorf bei Graz
Auftraggeber Vertragspartner von DICALL
USER User der Website
Website Website, auf welcher die AGB abgerufen werden können:
http://www.dicall.com
1.3. Die AGB sind Grundlage für alle zwischen DICALL und unseren Auftraggebern abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende AGB erkennt DICALL nicht an und werden diese auch nicht Vertragsinhalt, es sei denn, DICALL hat den abweichenden Bedingungen ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung zugestimmt. Für das Erfordernis der Schriftlichkeit ist eine Annahme auf elektronischem Wege (E-Mail, Telefax) ausreichend.
1.4. DICALL schließt Verträge nur unter Anwendung dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses geltenden Fassung ab und erklärt sich der Auftraggeber mit der Anwendbarkeit der AGB einverstanden.
2. DATENSCHUTZ
2.1. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Vertragspartner und User hat für DICALL oberste Priorität. Deswegen setzt DICALL auf neueste Technologien und trifft strengste Sicherheitsvor-kehrungen für den Datenschutz. Die aktuelle Datenschutzmitteilung zur Nutzung der Website ist unter http://www.dicall.at/impressum/ abrufbar.
2.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass DICALL die bereitgestellten personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet (iSd DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze), als dies zur Erfül-lung der übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtungen von DICALL ergibt. Der Auftraggeber bzw User erklärt ausdrücklich, die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung von DICALL.
2.3. Insbesondere werden folgende Daten seitens DICALL gespeichert:
Kundennummer und Kennung des Auftraggebers,
die Verbindungsdaten eingehender und abgehender Telefonate einschließlich der jeweili-gen Rufnummer und des Namens des Anrufers/Angerufenen,
angefallene Tarifeinheiten,
der genaue Zeitpunkt und der wesentliche Inhalt des Gesprächs sowie
die weiter veranlassten Maßnahmen einschließlich eventuell auftragsbezogener erbrachter Sonderdienstleistungen.
2.4. DICALL ist berechtigt, diese Daten an von DICALL mit der Durchführung des Vertrages beauf-tragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um den übernommenen Vertragsverpflich-tungen nachzukommen.
3. LEISTUNGEN
3.1. Die von DICALL angebotenen Dienstleistungen richten sich ausschließlich an gewerbliche Auf-traggeber, wobei die Leistung in Entsprechung des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertra-ges bzw in Absprache mit dem Auftraggeber erbracht werden.
3.2. Die von DICALL angebotenen Dienstleistungen können vom Auftraggeber bzw User auf der Website abgerufen werden, wobei sich DICALL die Abänderung des dort dargestellten Leis-tungsspektrums vorbehält. Im Wesentlichen werden von DICALL folgende Dienstleistungen zur Verfügung gestellt:
Inbound-Kommunikation,
Outbound-Kommunikation,
Marktforschung,
Training,
Büroservice,
Logistik-Support.
3.3. DICALL übernimmt im Namen des Auftraggebers je nach vertraglicher Vereinbarung die
Inbound-Kommunikation durch Telefongespräche, Live-Chat, via Social Media, Textnach-richten und E-Mails,
Outbound-Kommunikation durch Telefongespräche und E-Mails.
3.4. Alle Dienstleistungen, welche durch DICALL erbracht werden und die zugehörigen Tarife werden schriftlich angeboten.
3.5. DICALL wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, dass die genannten Dienstleistungen im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. Durch regelmäßige Schulung der Mitar-beiter, MysteryCalls und andere Maßnahmen zur Qualitätssicherung sorgt DICALL dafür, dass alle angebotenen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt werden. In Einzelfällen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen versehentlich, inhaltlich unklar oder un-vollständig oder sogar unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden.
3.6. DICALL übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, wenn sie durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter – beispielsweise durch Ausfall des Telefonnetzes – an der Dienstleistungserbringung gehindert wird. Es wird jedoch festgehalten, dass DICALL umgehend alle Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten wird, wobei in diesen Fällen Ansprüche des Auftraggebers gegen-über DICALL ausgeschlossen sind.
3.7. DICALL behält es sich vor, ihre Dienstleistung vorübergehend aus wichtigem Grund zu unterbrechen bzw zu beschränken, insbesondere in nachstehenden genannten Fällen, wobei es sich hier-bei um keine abschließende Aufzählung handelt und ähnliche Sachverhalte den hier Aufgezählten gleich zu stellen sind:
Durchführung von Reparaturen, Wartungsarbeiten udgl, deren Umsetzung notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen zu gewährleisten;
zeitweiliger Belegung der vorhandenen Arbeitsplätze in Folge unvorhersehbarer, über dem Durchschnitt gelegener Inanspruchnahme der Dienstleistungen von DICALL;
technische Adaptionen in Form von Austausch oder Nach- oder Aufrüstung der Hard- oder Software, oder Aufschaltung neuer Leitungen und Ähnlichem.
Bei Eintreten derartiger Beschränkungen oder Unterbrechungen wird DICALL alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um diese so gering wie möglich zu halten. Sollten diese Beschränkungen oder Unterbrechungen nicht bloß vorübergehend sein, wird DICALL den Auftraggeber in geeigne-ter Weise unterrichten.
3.8. DICALL ist berechtigt, die mit dem Auftraggeber vertraglich begründeten Pflichten durch Zuziehung von Dritten im Auftrag von DICALL erfüllen zu lassen, sofern der Dritte dieselben Sicherheits- und Verschwiegenheitsstandards wie DICALL erfüllt.
4. VERTRAGSBEGINN
4.1. Das Vertragsverhältnis beginnt zum vertraglich vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienste.
4.2. DICALL behält sich eine Identitätsprüfung des Auftraggebers, die Durchführung einer Bonitätsprüfung, die Stellung von Sicherheiten, sowie die Vorlage einer aufrechten Gewerbeberechtigung vor.
4.3. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Auftraggeber das von DICALL übersandte Anbot annimmt, indem dieser die dem Anbot beigeschlossene Einverständniserklärung unterzeichnet und an DICALL retourniert. Darüber hinaus bietet DICALL die Möglichkeit, über eine entsprechende Plattform das Anbot von DICALL durch Setzung der elektronischen Unterschrift anzunehmen und gilt der Vertrag bei Setzung der elektronischen Unterschrift als zustande gekommen.
5. DATENLEGITIMITÄT
5.1. Seitens des Auftraggebers wird gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten jeglicher Art, als auch der an DICALL erteilte Auftrag keinen gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen und auch keine Rechte Dritter verletzen. Für diesbezügliche Verstöße des Auftraggebers übernimmt DICALL keinerlei Haftung.
5.2. Der Auftraggeber entbindet DICALL von der Verpflichtung zur Überprüfung der zugesicherten Gewährleistungen gemäß Punkt 5.1. der AGB und erfolgt die Verarbeitung (Übernahme, Weiterverarbeitung, Verwendung udgl) der vom Auftraggeber übernommenen Daten durch DICALL in jedem Fall (auch bei Selektierung der Daten durch DICALL) ohne weitergehende Überprüfung.
5.3. Der Auftraggeber sichert gegenüber DICALL weiters zu, dass sämtliche Kunden (Konsumenten und Unternehmer), welche von DICALL im Auftrag des Auftraggebers kontaktiert werden, die erforderlichen Zustimmungen und Einwilligungen in der gesetzlich vorgesehenen Form, insbeson-dere unter Beachtung der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 erteilt haben und von DICALL rechtmäßig kontaktiert werden dürfen.
6. DATENTRANSFER
Der Auftraggeber hat dafür Gewähr zu leisten, dass die Datenübermittlung sicher und in einer den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Weise erfolgt.
7. LEISTUNGSENTGELT
7.1 Das Leistungsentgelt sowie die Abrechnungsmodalitäten richten sich grundsätzlich nach den jeweils durch die Auftragsbestätigung vertraglich vereinbarten Bestimmungen. Vorvertragliche Preiskalkulationen sind, sofern nicht abweichendes vereinbart wird, unverbindlich. Unabhängig davon, dass sich DICALL vorbehält mit dem Auftraggeber gesonderte Abrechnungsmodalitäten zu vereinbaren, werden einmalige Projekte mit einer Dauer von einigen Wochen nach Fertigstellung des Projektes durch DICALL gegenüber dem Auftraggeber zur Abrechnung gebracht. Lang-fristige Projekte, welche einen Durchführungszeitraum von mehreren Monaten aufweisen, werden monatlich (aliquot) zur Abrechnung gebracht.
7.2 DICALL behält es sich zudem vor, den Vertragsabschluss von einem schriftlichen Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung, dem Erlag einer Akontierung oder sonstigen finanziellen Besicherung abhängig zu machen.
7.3 Die nutzungsabhängigen Leistungen werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet.
7.4 Mangels gegenteiliger Einzelvereinbarung gilt, dass Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig sind. Rechnungsabzüge werden von DICALL nur gewährt, wenn sie ausdrücklich auf den Rechnungen vermerkt oder im Vorhinein gesondert vereinbart wurden.
7.5 Kann bei gewährter Einzugsermächtigung eine Lastschrift mangels Deckung des Bankkontos nicht ausgeführt werden, oder wird vom Auftraggeber unberechtigterweise eine Rücklastschrift veranlasst, wird seitens DICALL für den hierfür anfallenden Mehraufwand ein Aufwandersatz in der Höhe von € 25,00 verrechnet und zur Zahlung fällig.
7.6 Bei Zahlungsverzug ist DICALL berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Zudem werden für Mahnungen Spesen wie folgt berechnet:
1. Mahnung € 0,00
2. Mahnung € 15,00
3. Mahnung € 20,00
7.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen jedweder Art mit Forderungsansprüchen von DICALL aufzurechnen oder Zahlungen, aus welchem Grund auch immer, zurückzubehalten.
8. EINWENDUNGEN BETREFFEND RECHNUNGSLEGUNG
8.1 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes sind durch den Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, bei fehlender Vereinbarung binnen einem Monat –gerechnet ab Rechnungserhalt- zu erheben, widrigenfalls die Rechnung als genehmigt gilt. Die Einwendungen sind direkt an DICALL in schriftlicher Form zu übermitteln.
8.2 Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange DICALL die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt.
9. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES AUFTRAGGEBERS
9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von DICALL erbrachten Dienstleistungen weder zum Ab-ruf, noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen jed-weder Art verstoßen. Bei Verletzungen dieser Obliegenheiten durch den Auftraggeber steht DICALL das Recht zu, gegenüber Dritten das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber offen zu legen, sofern dies dem Schutz der Interessen von DICALL bzw deren Mitarbeitern erforderlich ist.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber DICALL Änderungen der Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Adressdaten oder der Kontoverbindung umgehend nach Änderung bekanntzugeben. Bei Verletzung dieser Verpflichtung behält es sich DICALL vor, dem Auftragge-ber für die Aufforderung zur Bekanntgabe der geänderten Daten eine pauschale Gebühr in der Höhe von € 10,00 zu verrechnen. Diese Gebühr erhöht sich auf € 30,00, sofern der Auftraggeber der Aktualisierungsaufforderung nicht nachkommt und DICALL die geänderten Daten durch Eigenrecherche zu erheben hat. Darüber hinaus behält sich DICALL die Geltendmachung einen dar-über hinausgehenden Schadenersatz resultierend aus der Pflichtverletzung durch den Auftragge-ber geltend zu machen.
9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich des Weiteren für eine Erreichbarkeit zu sorgen und entspre-chende technische Einrichtungen (Mobiltelefon, E-Mail-Empfang, Faxgerät, etc.) einzurichten, sodass eine reibungslose Kommunikation zwischen DICALL und dem Auftraggeber stattfinden kann.
9.4 Sofern dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangt, dass Informationen allenfalls unvollständig, inhaltlich unklar bzw unrichtig weitergeleitet wurden, trifft den Auftraggeber die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, diese Umstände richtig zu stellen, um einen allenfalls drohenden Schaden ab-zuwenden, bzw den Schadenseintritt so gering wie möglich zu halten.
9.5 Sollte der Auftraggeber zu der Ansicht gelangen, dass DICALL ihre Dienstleistungen, aus welchem Grund auch immer, mangelbehaftet erbringt, hat der Auftraggeber diesen Umstand unver-züglich nach Kenntnis desselben schriftlich zu monieren und DICALL die Möglichkeit zur Verbesserung einzuräumen. Unterlässt der Auftraggeber eine zeitgerechte Mängelanzeige schuldhaft, entfällt jeglicher Anspruch des Auftraggebers hieraus.
9.6 Dem Auftraggeber ist es untersagt, für sich oder Dritte Dienstnehmer von DICALL abzuwerben, widrigenfalls verpflichtet sich der Auftraggeber, zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des Auftragswertes des zuletzt abgeschlossenen Vertrages, zumindest jedoch € 4.000,00. Das DICALL zukommende Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Konventionalstrafe wird durch schriftliche Aufforderung seitens DICALL fällig gestellt und binnen 14 Tagen ab Zugang dieses Schreibens zur Zahlung fällig.
9.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm von DICALL oder von DICALL bestimmten Dritten übergebenen Vertragsunterlagen, sowie ihm überlassene sonstige Dokumente nach Vertragsbeendigung unverzüglich zurückzugeben bzw digital erfasste Daten zu vernichten und nicht an Dritte weiterzugeben.
9.8 Die Weitergabe der von DICALL erbrachten Dienste bzw deren Ergebnisse an Dritte (beispielsweise durch Reselling oä) ist ohne Zustimmung von DICALL nicht zulässig.
10. HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS
10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet DICALL hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die auf dem Auftrag beruhen, schad-und klaglos zu halten.
10.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, DICALL gegenüber eventuellen Verfahrens-und damit verbundenen Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung seines Auftrages entstehen, schad-und klaglos zu halten. Dies gilt sinngemäß auch für alle anderen vergleichbaren Folgen, wie Mitteilungen, gem. § 37 MedienG.
11. HAFTUNG – HAFTUNGSAUSSCHLUSS DICALL
11.1 DICALL ist nicht verpflichtet, das Verhalten ihrer Auftraggeber hinsichtlich etwaiger wettbewerbsrechtlicher oder urheberrechtlicher Verstöße oder rechtswidrigen Verhaltens im Geschäftsverkehr zu prüfen und übernimmt DICALL daher keine Haftung für etwaige Ansprüche, die daraus entstehen.
11.2 DICALL verpflichtet sich, die angebotene Dienstleistung unter Wahrung der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen. Sollten Informationen in Einzelfällen unvollständig oder inhaltlich unklar an DICALL übermittelt werden, so wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen übernommen.
11.3 DICALL haftet nicht für die vom Auftraggeber gewählte Übermittlungsform der Daten, bzw für Schäden die aus Übermittlungsfehlern zwischen dem Auftraggeber und DICALL resultieren.
11.4 DICALL haftet nicht für Störungen aufgrund von Netzwerkproblemen, Providerausfällen, Stromausfällen, technischer Probleme jedweder Art oder solche die durch höhere Gewalt entstehen. Auch wenn DICALL in derartigen Fällen sämtliche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten wird, wird die Geltendmachung von Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber DICALL in diesen Fällen ausgeschlossen.
11.5 DICALL setzt Hard- und Software ein, die dem Stand der Technik entspricht, um effektiv tätig zu sein. Sollte es dennoch aufgrund von Störungen oder Fehlprogrammierungen zu Fehlfunktionen und somit zu einem unerwarteten Mehraufwand bzw. zu einem Schadenseintritt beim Auftraggeber kommen, wird eine Haftung von DICALL ausgeschlossen, sofern dieser Schaden nicht durch vorsätzliche Handlung oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
11.6 DICALL haftet darüber hinaus nicht für die Beschaffenheit und Menge der erzielten Ergebnisse und wird auch der Ersatz von entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
12. GEHEIMHALTUNG
12.1 Der Auftraggeber unterwirft sich der Verpflichtung, die aufgrund der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen betreffend DICALL, insbesondere deren Berufsgeheimnisse, sowie die Daten der Kunden und Anrufer während aufrechtem Vertragsverhältnis, aber auch darüber hinaus, geheim zu halten.
12.2 Der Auftraggeber erklärt, dass er sämtliche Mitarbeiter zur selben Geheimhaltung verpflichtet.
13. LAUFZEIT – AUßERORDENTLICHES KÜNDIGUNGSRECHT – AUSGLEICHSANSPRUCH
13.1 Die Laufzeit des Vertrages, sowie Kündigungsfristen und –termine regelt der Vertrag zwischen DICALL und dem Auftraggeber.
13.2 Darüber hinaus ist DICALL zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:
der Auftraggeber seinen bei Vertragsabschluss angegebenen Firmensitz ändert und er DICALL nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Geschäftsanschrift mitteilt,
der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei aufeinanderfolgenden, zu Beginn eines Abrechnungszeitraums gestellten, Rechnungen in Verzug gerät,
der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch DICALL beseitigt.
13.3 Bei gewichtigen Verstößen durch den Auftraggeber ist jedoch eine Abmahnung entbehrlich.
13.4 Die außerordentliche Kündigung durch DICALL bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (per E-Mail samt fehlender negativer Übermittlungsmeldung oder per Einschreiben).
13.5 Sofern der Vertrag zwischen DICALL und dem Auftraggeber durch außerordentliche Kündigung aufgelöst wird, steht DICALL ein Ausgleichsanspruch in Höhe des letzten Jahresumsatzes bzw sofern keine Jahresumsatzzahlen vorliegend sind, steht DICALL ein Ausgleichsanspruch in der Höhe des gesamten Auftragsvolumens zu.
14. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
14.1 DICALL behält sich vor, diese AGB jederzeit zB aufgrund einer Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten AGB unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website.
14.2 Werden Auftraggeber durch die Änderung(en) nicht ausschließlich begünstigt, so wird DICALL diese Änderung(en) -soweit diese nicht nur für künftige Auftraggeber gelten sollen- zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Der wesentliche Inhalt der den Auftraggeber nicht aus-schließlich begünstigenden Änderung(en) und der Hinweis auf § 25 (3) TKG 2003 wird dem Auftraggeber in geeigneter Weise, etwa durch Aufdruck auf einer Rechnung, zumindest einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen
Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten. Auf Ersuchen des Auftraggebers wird der Volltext der aktuellen AGB übermittelt.
14.3 Der Auftraggeber informiert sich über die laufenden Entwicklungen auf der Website. Wird der Änderung der AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung widersprochen, so gelten die abgeänderten AGB als angenommen.
15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der vorliegenden AGB.
15.2 Bei Streitigkeiten findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
15.3 Als Gerichtsstand wird das jeweilige sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. DICALL ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der jeweilige Auftraggeber seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.